Angabe von Versandkosten bei Preisvergleichs-Portalen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat letzten entschieden, dass Preissuchmaschinen im Internet neben dem Produktpreis auch auf die Versandkosten hinweisen müssen.
Der BGH gab damit einer Unterlassungsklage des Elektronikhändlers ProMarkt gegen den Konkurrenten Media Online statt. Dieser hatte bei froogle.de, einer Preissuchmaschine des Internet-Konzerns Google, wie dort üblich keine Versandkosten ausgewiesen. (Az: I ZR 140/07 vom 16. Juli 2009)
Bisher gibt es von Google-Seite noch keine praktikable Möglichkeit, die Versandkosten bei der Auflistung anzugeben. Google sollte möglichst schnell auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen reagieren, da momentan alle bei der Google-Produktsuche gelisteten Shops abmahngefährdet sind.

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